AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

AGB für den Bereich Unterhaltung

 

  1. Für personellen und technischen Ausfall ist der DJ, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, nicht haftbar.
  2. Bei Schäden an der eingesetzten Technik, die grob oder fahrlässig durch den Veranstalter oder die Gäste verursacht werden, ist der Veranstalter haftbar.
  3. Eventuelle GEMA-Gebühren trägt der Veranstalter.
  4. Liegt kein schriftlicher und unterschriebener Auftrag vor, ist eine Anfrage über diese Website immer unverbindlich.
  5. Zahlung vor Beginn oder nach Ende der Veranstaltung.
  6. Alle auf dieser Website genannten Preise sind Endpreise incl. der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwegsteuer.
  7. Werden innerhalb des Internetangebotes personenbezogene oder geschäftliche Daten ( beispielsweise Name, Anschrift oder E-Mail Adressen ) erhoben, werden diese nur zur Nutzung im Rahmen der Geschäftsbeziehung verwendet.
  8. Gerichtsstand Gifhorn
  9. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

AGB für den Bereich Musikunterricht

 

  1. Die Anmeldung für die Unterrichtsstunden/Kurse erfolgt schriftlich, per Brief oder Fax. Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Es besteht einmonatige Probezeit. Diese beginnt mit der ersten Unterrichtsstunde. Soweit der Schüler den Vertrag über die Dauer der Probezeit nicht fortsetzen will, hat er dieses bis zum 15. Werktag vor dem Ablauf der Probezeit schriftlich mitzuteilen. Ansonsten wird der Vertrag unbefristet weitergeführt.
  2. Nach Ablauf der Probezeit ist die Kündigung nur noch zum Ende eines Quartals möglich.
  3. In den gesetzlichen Schulferien und an den Feiertagen des Landes Niedersachsen findet kein Unterricht statt. Die monatlichen Unterrichtsbeiträge ergeben sich aus einem Jahresbeitrag, der gleichmäßig auf alle Monate verteilt ist, so dass die Ferien durchbezahlt werden müssen.
  4. Bei ansteckenden, schweren oder langwierigen Krankheiten des/der Schüler/s muß der Musiklehrer unverzüglich benachrichtigt werden.
  5. Der durch Verhinderung der Lehrer ausgefallene Unterricht wird nach Vereinbarung nachgeholt. Ein Anspruch des Schülers auf Unterricht durch jeweils den gleichen Lehrer besteht nicht. Soweit der Schüler den Unterricht versäumt, hat er keinen Anspruch auf Gebührenminderung, Erstattung, bzw. Wiederholung des Unterrichts.

Stand: März 2011